Pakt für den Bevölkerungsschutz: Ehrenamt als Rückgrat – aber weiterhin zweitklassig behandelt

29. Mai 2026

Wamser fordert echte Gleichstellung bei der Helferfreistellung für alle Hilfsorganisationen

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche den „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ beschlossen – ein Investitionspaket von zehn Milliarden Euro bis 2029. Fabian Wamser, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Augsburg, Jurist, Rettungssanitäter und selbst langjährig ehrenamtlich beim Bayerischen Roten Kreuz und im Katastrophenschutz tätig, begrüßt die Investitionen grundsätzlich – sieht jedoch eine zentrale Lücke im Pakt.

„Im Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums steht wörtlich, das Ehrenamt sei das ‚eigentliche Rückgrat des gesamten Bevölkerungsschutzes‘. Das stimmt. Und genau deshalb ist es nicht akzeptabel, dass ein Großteil dieser Ehrenamtlichen weiterhin rechtlich schlechter gestellt wird als andere“, so Wamser.

Die Ungleichbehandlung bei der Helferfreistellung

Die sogenannte Helferfreistellung regelt das gesetzliche Recht von Ehrenamtlichen, ihren Arbeitsplatz für Einsätze, Übungen und Ausbildungen verlassen zu dürfen und dabei weiterhin ihren Lohn erhalten. Der Arbeitgeber wiederum bekommt dann den gezahlten Lohn staatlich wieder erstattet. Doch dieses Recht gilt nicht für alle gleich: Ehrenamtliche beim Technischen Hilfswerk (THW) und bei den Freiwilligen Feuerwehren sind bundesgesetzlich bzw. landesgesetzlich umfassend abgesichert. Ehrenamtliche bei den Hilfsorganisationen wie beim Bayerischen Roten Kreuz, bei den Johannitern oder Maltesern hingegen sind in Bayern und vielen anderen Bundesländern rechtlich schlechter gestellt – obwohl sie dieselbe Arbeit leisten und denselben Einsatz bringen. Insbesondere für Übungen und Ausbildungslehrgänge haben die Helferinnen und Helfer des „weißen“ Katastrophenschutzes im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen der Freiwilligen Feuerwehren und des THW regelmäßig keinen Anspruch.

Das ist unfair, findet Wamser. Über 90 Prozent des Katastrophenschutzes in Deutschland wird von Ehrenamtlichen getragen. Katastrophenschutz, für den auch der Landkreis zuständig ist, ist Teil des Bevölkerungsschutzes – und damit der Kern dessen, was dieser Pakt stärken soll. Denn ohne den täglichen Einsatz der hunderttausenden Ehrenamtlichen Einsatzkräfte würde unser Bevölkerungsschutz nicht funktionieren.

Stattdessen investiert der Bund allein drei Milliarden Euro in neue THW-Gebäude, während die strukturelle Benachteiligung der Hilfsorganisationen unangetastet bleibt.

Wamser stellt klar: „Ich will dem THW nichts wegnehmen. Die Ehrenamtlichen dort leisten fantastische Arbeit und diese Investitionen sind richtig und verdient. Aber es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Milliarden in Technik und Infrastruktur stecken und auf der anderen Seite Menschen, die denselben Einsatz bringen, rechtlich wie Helfer zweiter Klasse behandeln.“

ASB bestätigt: Pakt lässt Hilfsorganisationen außen vor

Auch der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hat den Pakt öffentlich kritisiert: Das Investitionspaket setze auf Technik und Infrastruktur, blende aber genau die Organisationen aus, die im Ernstfall den Großteil der Hilfe leisten. Wamser sieht sich durch diese Einschätzung bestätigt.

Staatsregierung verweigert bisher eine echte Helfergleichstellung – Bund hat Thema nicht auf dem Schirm

Fabian Wamser hat die Ungleichbehandlung bereits im Landkreiswahlkampf 2026 öffentlich thematisiert und ein Video zur Helferfreistellung veröffentlicht, das breite Resonanz fand. „Die bayerische Staatsregierung wollte eine echte Gleichstellung bisher nicht. Und der Bund hat das Thema offenbar nicht auf dem Schirm – trotz zehn Milliarden Euro und großer Worte über das Ehrenamt. Das ist eine Frage des politischen Willens, nicht des Geldes.“

Forderung: Wamser fordert eine Gleichstellung aller Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz bei der Helferfreistellung – unabhängig von der Organisation, in der sie tätig sind. „Wenn es der Freistaat schon nicht tut, muss es eben der Bund für alle regeln. Bund und Freistaat Bayern müssen die bestehende Rechtslage korrigieren und die strukturelle Benachteiligung der Hilfsorganisationen beenden.

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