„Flächenverbrauch“ ist nicht gleichzusetzen mit Flächenversiegelung

19. Juli 2022

Die Themen Flächenverbrauch, Flächenversiegelung und sparsamer Umgang mit Flächen bei der Bebauung, ob mit Wohngebäuden, Gewerbeflächen und hier besonders dem Einzelhandel oder auch bei Verkehrsflächen, spielen richtiger Weise eine immer größere Rolle. Leider sind aber die statistischen Grundlagen nicht gut für die Beurteilung, wie die Situation vor Ort im Landkreis und den einzelnen Kommunen ist. Die in öffentlichen Statistiken wiedergegebenen Zahlen zum „Flächenverbrauch“ sind bei weitem nicht identisch mit der wirklich problematischen „Flächenversiegelung“.

Die Position und die Initiativen der SPD-Kreistagsfraktion

Für die SPD-Kreistagsfraktion ist völlig unstrittig und zugleich Aufgabe, dass eine zusätzliche Flächennutzung für Verkehr, Wohnbauten und insbesondere für Gewerbe und Handel sowie dessen Parkplätze mit möglichst wenig Versiegelung auskommen muss. Klar formuliert: Ziel muss sein, die Flächenversiegelung trotz der Vielzahl an neuen Projekten und Herausforderungen, beispielsweise auf dem Wohnungsmarkt, möglichst zu minimieren. Doch die Debatte zur künftigen Nutzung von Flächen und allgemein die Situation zum Flächenverbrauch im Landkreis muss differenzierter werden als es bisher öffentlichkeitswirksam geschehen ist:

Die SPD-Kreistagsfraktion hat die große Herausforderung zur Flächennutzung im Landkreis erkannt und deshalb bereits im Oktober 2020 den Antrag gestellt, eine fundierte Basis mit belastbaren und aussagekräftigeren Daten für alle weiteren Entscheidungen zu bekommen. Aus der inzwischen vorliegenden Antwort des Staatsministeriums für Finanzen und Heimat an den Landkreis geht hervor, dass die statistisch erfasste Siedlungs- und Verkehrsflächen einen hohen Anteil unbebauter Flächen umfassen, insbesondere auch solche Flächen, die zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft durch Baumaßnahmen bereitgestellt sind. Wörtlich heißt es: „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche, die als Grundlage für die Berechnung des Flächenverbrauchs herangezogen wird, ist nicht mit versiegelter Fläche, Überbauung, Betonierung und Asphaltierung gleichzusetzten. Sie beinhaltet in nicht unerheblichem Maß Erholungs- und Grünflächen.“

„Baumaßnahmen der Nachverdichtung im Innenbereich bedeuten zwar eine zusätzliche Versiegelung, haben jedoch keine Auswirkung auf die statistisch erfasste Siedlungsfläche. Ernsthafte Zweifel habe ich, ob, wie festzustellen, Pferdeweiden oder mit Obstbäumen bepflanzte Gebiete „Hinter den Gärten“ in Angerdörfern dann auch noch zur Siedlungsfläche gehören sollen“, so Kreisrat Bernhard Walter.

Die Antwort auf den SPD-Antrag macht deutlich, so einfach ist es oft auch nicht, wie es dargestellt wird. Der Fraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Harald Güller meint dazu: „Wichtig ist es, die nötigen politischen Entscheidungen auf Basis von differenzierten Daten zu treffen, die dann eine umfassende, realitätsbezogene politische Weichenstellung ermöglicht. Klar ist: die Zeit für einstöckige große Bebauungen mit riesigen Parkplätzen im Landkreis muss vorbei sein, ansonsten bekommen wir das Thema nicht in den Griff. Zugleich plädiere ich aber für Entscheidungen mit Maß und den richtigen Zielvorstellungen. Dass laut Ministerium ab 2024 bundesweit eine „erweiterte Tatsächliche Nutzung (TN+)“ eingeführt werden soll, wodurch ein neuer Datenbestand, die reine Landnutzung, abgeleitet werden könne – ist ein erster Teilerfolg. Dies ist aber noch nicht ausreichend für eine verbesserte Planung. Die SPD-Kreistagsfraktion bleibt aber an dem Thema selbstverständlich dran.“